Kind und Beruf vereinbaren
Für die meisten Paare ist es natürlich erstmal höchst erfreulich, wenn sie erfahren, dass sie schwanger sind. Doch wenn sich die erste Freude erst einmal gelegt hat, kommen auch schnell die ersten Sorgen: wie soll man die Arbeit und das Baby miteinander vereinbaren? Nachdem die Mehrheit der Frauen heute einer Vollzeitbeschäftigung nachgeht, ist es natürlich für Frauen weitaus schwieriger als noch vor 20 oder 30 Jahren, Kinder zu bekommen und für diese dann auch ausreichend da zu sein.
Baby und Beruf immer schwerer zu vereinbaren
Die werdenden Eltern müssen sich heutzutage nicht mehr nur Gedanken um den Kauf von Babykleidung etwa bei www.kombiniere.com - oder die Inneneinrichtung des künftigen Kinderzimmers machen, sondern auch darum, dass auch beide trotz Nachwuchs ihren Job behalten können. Natürlich gibt es gesetzliche Regelungen, die es der Mutter oder dem Vater möglich machen, in die sogenannte Elternzeit zu gehen, doch fürchten viele, danach nicht mehr den Anschluss im Job zu finden oder bei der nächsten Beförderung übergangen zu werden.
Doch das Ganze ist auch eine Frage der Kommunikation, teilt man beispielsweise als Mann dem Chef früh genug mit, dass man plant, Elternzeit zu nehmen, so wird der meist nichts dagegen einzuwenden haben, gesetzlich stehen dem Mann ohnehin zwei Jahre Elternzeit zu, genauso wie der Frau.
Was man beachten sollte
Egal ob man als Vater oder als Mutter die Elternzeit in Anspruch nimmt, man sollte dem Chef mindestens sieben Wochen vor dem geplanten Antritt darüber informieren, dies ist auch gesetzlich vorgeschrieben, schließlich muss sich der Chef und die Firma auch darauf einstellen. So kann es gut sein, dass bei längerer Elternzeit ein Ersatz für die ausgefallene Arbeitskraft eingestellt wird. Außerdem muss man dem Antrag hinzufügen, für welchen Zeitraum man denn die Elternzeit genau benötigt, zusätzlich muss man verbindlich erklären, die Zeiten einzuhalten. Man kann in der Elternzeit auch bis zu 30 Stunden pro Woche Teilzeit arbeiten, wenn man das will und es sich mit der Kindeserziehung vereinbaren lässt.
Weiterbildungsmöglichkeiten
Wer möchte, kann auch während der Elternzeit Weiterbildungsangebote nutzen, diese müssen allerdings nicht vom Arbeitgeber finanziell unterstützt werden. Werden die Weiterbildungsangebote hingegen vom Arbeitgeber angeboten, so können auch Arbeitnehmer, die sich gerade in der Elternzeit befinden, daran teilnehmen.
Urlaubsanspruch
Der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers wird in der Elternzeit um ein Zwölftel des eigentlich bestehenden Anspruchs gekürzt, dies sollte man bei der Urlaubsplanung auf jeden Fall berücksichtigen.
Kündigungsschutz
Während der Elternzeit besteht grundsätzlich Kündigungsschutz. In Ausnahmefällen kann der oder die Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin jedoch gekündigt werden, etwa wenn die Firma in Konkurs geht, oder Betriebsstandorte geschlossen werden. Die Kündigung ist allerdings erst wirksam, wenn die zuständige Arbeitsschutzstelle zustimmt.